Ein falscher SCHUFA-Eintrag kann erhebliche negative Folgen für Verbraucher haben. Kreditverträge werden abgelehnt, Mietwohnungen nicht vergeben und selbst bei alltäglichen Ratenkäufen kann es zu Problemen kommen. Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, VI ZR 183/22 vom 28. Januar 2025) zeigt, dass Betroffene nicht schutzlos sind. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich vor fehlerhaften SCHUFA-Einträgen schützen und was Sie tun können, wenn ein falscher Eintrag Ihre Bonität beeinträchtigt.
Warum sind falsche SCHUFA-Einträge so problematisch?
Die SCHUFA speichert Informationen zu Kreditverträgen, Zahlungsstörungen und anderen finanziellen Verpflichtungen. Ein negativer Eintrag kann dazu führen, dass:
- Kredite und Finanzierungen abgelehnt werden,
- Mobilfunkverträge nicht abgeschlossen werden können,
- Mietinteressenten aufgrund schlechter Bonität abgelehnt werden,
- sich die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit massiv verschlechtert.
Im konkreten BGH-Fall wurde ein Verbraucher zu Unrecht als säumiger Zahler gemeldet, was dazu führte, dass seine Bank eine Kreditvergabe verweigerte. Die fehlerhafte Meldung wurde erst nach fast zwei Jahren vollständig gelöscht.
So schützen Sie sich vor falschen SCHUFA-Einträgen
1. Regelmäßig SCHUFA-Auskünfte einholen
Jeder Verbraucher hat das Recht, einmal im Jahr kostenlos eine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO von der SCHUFA anzufordern. Diese enthält alle gespeicherten Informationen. Falls Sie Ungereimtheiten bemerken, sollten Sie sofort reagieren.
2. Verträge und Zahlungen genau überwachen
Fehler entstehen oft durch missverstandene Vertragskündigungen oder strittige Forderungen. Behalten Sie den Überblick über:
- Kündigungsbestätigungen von Mobilfunk-, Leasing- oder Kreditverträgen,
- Rechnungen und Mahnungen, insbesondere bei Online-Käufen,
- Erledigte Schulden, die noch als offen gemeldet sein könnten.
3. Vorsicht bei Inkassodiensten und Mahnungen
Viele negative Einträge entstehen durch Inkasso-Unternehmen, die unbezahlte oder bestrittene Rechnungen melden. Prüfen Sie genau, ob eine Forderung berechtigt ist, bevor Sie zahlen oder sich unter Druck setzen lassen.
Was tun, wenn ein falscher SCHUFA-Eintrag vorliegt?
Falls Sie einen fehlerhaften SCHUFA-Eintrag entdecken, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
✔ SCHUFA kontaktieren und Korrektur fordern
- Wenden Sie sich schriftlich an die SCHUFA und legen Sie eine Begründung und Belege für die Korrektur bei.
- Die SCHUFA muss den Fall innerhalb von vier Wochen prüfen und die Daten berichtigen oder die Ablehnung begründen.
✔ Das meldende Unternehmen direkt kontaktieren
- Oft stammt die Meldung von einem Mobilfunkanbieter, einer Bank oder einem Inkassobüro. Fordern Sie das Unternehmen schriftlich auf, die Löschung oder Korrektur des Eintrags bei der SCHUFA zu veranlassen.
- Falls sich das Unternehmen querstellt, können Sie mit rechtlichen Schritten drohen.
✔ Einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale einschalten
- Wenn die SCHUFA oder das Unternehmen nicht reagiert, sollten Sie rechtliche Schritte einleiten.
- Gerichtsurteile zeigen, dass Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO haben können, wenn ein falscher Eintrag ihre Kreditwürdigkeit beeinträchtigt.
✔ Datenschutzbehörde einschalten
- Falls die Korrektur verweigert wird, können Sie sich bei der zuständigen Datenschutzbehörde beschweren. Diese kann Unternehmen zwingen, falsche Einträge zu löschen.
Unser Beratungsangebot
Ein falscher SCHUFA-Eintrag kann schwerwiegende Folgen für Ihre finanzielle Zukunft haben. Wir stehen Ihnen gern beratend zur Seite, um Ihnen zu helfen, Ihre Bonität zu schützen, fehlerhafte Einträge zu korrigieren und Ihre Rechte durchzusetzen.