Hintergrund und Ausgangslage
Die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hatte im November 2022 festgestellt, dass Verantwortliche den Nachweis eines datenschutzkonformen Betriebs von Microsoft 365 (M365) auf Basis des damaligen Microsoft-Vertrags (Datenschutznachtrag vom 15. September 2022, Data Protection Addendum, DPA) nicht führen konnten. Konkret bemängelte die DSK sieben Punkte, in denen der Microsoft-Datenschutznachtrag den Vorgaben von Art. 28 DSGVO für Auftragsverarbeiter nicht entsprach. Microsoft wies diese Kritik jedoch zurück und hielt die Beanstandungen für unbegründet.
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